Videoüberwachung in Apotheken

Videoüberwachung in Apotheken – Wie Kameras sinnvoll eingesetzt werden, ohne zu viel zu zeigen

Eine typische Alltagsszene

Die Kamera über dem Eingang hängt schon seit Jahren. Sie läuft unauffällig im Hintergrund und tut ihren Dienst. Bis eine Kollegin plötzlich feststellt: „Der neue HV-Monitor ist im Kamerabild… das war früher nicht so.“ Keine Beschwerde, kein Vorfall – einfach ein kleines Detail, das aufzeigt, wie sich der Alltag verändert. Die Kamera? Sie filmt weiter, ohne mit der Zeit zu gehen.

Warum solche Details wichtig sind

In Apotheken wird ständig etwas verändert – Regale werden umgestellt, Monitore verschoben, Abläufe optimiert. Was gestern noch in Ordnung war, könnte heute unbeabsichtigt problematische Daten zeigen, wie zum Beispiel:

  • Beratungsbereiche
  • Rezeptdaten
  • PIN-Pads
  • Ausdrucke oder Bildschirmansichten

Die Apotheke verändert sich – die Kamera? Die bleibt oft gleich.

Was wir aus einem großen Fall lernen können

In einer IKEA-Filiale in Österreich gab es kürzlich einen Vorfall, der zur Verhängung eines Bußgeldes in Höhe von 1,5 Millionen Euro führte. Der Grund? Kameras, die zufällig PIN-Tastaturen filmten. Nicht, weil jemand die Daten missbraucht hätte, sondern weil der Kamerawinkel nie überprüft wurde. Ein vermeintlicher Routinefehler führte zu einem gravierenden Verstoß.

Das zeigt:

  • Es ist nicht die Kamera, die das Problem ist –
  • sondern die fehlende regelmäßige Kontrolle und Dokumentation.

Das gilt auch für Apotheken.

Was Apotheken wissen müssen

Videoüberwachung ist in Apotheken üblich und auch sinnvoll. Aber es gibt klare rechtliche Vorgaben, die es zu beachten gilt. Kameras dürfen nur das erfassen, was für den angestrebten Zweck erforderlich ist.

Wichtige Punkte:

  • Klare Zweckbindung: Kameras nur zur Diebstahlprävention oder anderen legitimen Zwecken einsetzen.
  • Kein Filmen von HV-Bereichen oder Beratungen: Sensible Bereiche müssen frei bleiben.
  • Kurze Aufbewahrungszeiten: Aufzeichnungen dürfen nur 48 bis 72 Stunden gespeichert werden.
  • Sichtbare Hinweisschilder: Die Kunden müssen wissen, dass sie gefilmt werden.
  • Regelmäßige Überprüfung: Einmal jährlich den Kamerawinkel und die Aufnahmeeinstellungen kontrollieren.
  • Audio aus: Tonaufnahmen sind in der Regel nicht notwendig.
  • Dokumentation im Verfahrensverzeichnis: Alles muss transparent und nachvollziehbar sein.
  • Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): Falls sensible Bereiche überwacht werden, muss eine DSFA durchgeführt werden.

Kurz gesagt: „Erlaubt ist nur, was nötig ist.“

Wie Apotheken Kameras sicher und effektiv nutzen können

  1. Kamerawinkel regelmäßig prüfen
    Passt das Bild noch zu den aktuellen Abläufen in der Apotheke? Überprüfe, ob alles im Bild ist, was du überwachen möchtest – und nichts darüber hinaus.
  2. Zweck klar dokumentieren
    Vermeide vage Begriffe wie „Sicherheit“. Sei konkret: „Diebstahlprävention im Eingangsbereich“ oder „Kontrolle des Apothekenbereichs“.
  3. Hinweisschilder aktualisieren
    Achte darauf, dass alle rechtlich geforderten Angaben auf den Schildern vollständig und gut sichtbar sind.
  4. Löschfristen automatisieren
    Vermeide Fehler bei der manuellen Löschung von Aufzeichnungen. Automatisiere diesen Prozess, um sicherzustellen, dass keine Daten länger als nötig gespeichert werden.
  5. Das Team einbeziehen
    Wer darf Aufnahmen einsehen? Was passiert, wenn jemand eine Auskunft zu den Aufnahmen möchte? Klare Regeln im Team schaffen Transparenz und Sicherheit.

Fazit

Die wichtigste Erkenntnis aus dem IKEA-Fall ist simpel: Videoüberwachung muss gepflegt werden – genauso wie jede andere technische Maßnahme in der Apotheke. Kameras sind ein nützliches Hilfsmittel. Aber nur, wenn sie regelmäßig überprüft und sinnvoll in die Apothekenprozesse integriert werden. So bleibt die Sicherheit gewährleistet, ohne Datenschutz zu gefährden.

Dieser Beitrag entstand in Kooperation mit ECOVIS KSO:

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